[1] Das Strafmaß für Kindsmörder im Mittelalter wirkte als abschreckende Warnung dem Infantizid nicht entgegen, da alleinig die Tat geahndet wurde, ohne auf die Begleitumstände einzugehen.
[2] Das Töten fremder Nachkommen, als quasi Schmarotzer, kann ausgeschlossen werden, da die Vorteilsnahme, durch Infantizid Platz für die eigene Brut zu schaffen, evolutionsbedingt wahrscheinlicher ist.