[1] „Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken obliegen ihren Eigentümern oder Betreibern; die §§ 67a bis 67e sind für Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen entsprechend anzuwenden.“❬ref❭Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) § 85 SächsWG(Gesetz)www.bundesrecht24.de, abgerufen am 9. August 2013❬/ref❭
[1] „Nötig wurde das neue Rückhaltebecken, weil die Hochwassergefahr in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.“❬ref❭Rückhaltebecken soll Niers entlasten PR, www.rp-online.de, abgerufen am 2. August 2013❬/ref❭
[1] „Der Bau des großen Rückhaltebeckens dient übrigens nicht nur der Sicherheit der vorhandenen Bausubstanz.“❬ref❭Finanzierung fürs Rückhaltebecken stehtwww.schwaebische.de, Autor: Andreas Gruber, abgerufen am 9. August 2013❬/ref❭