Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Z

Bedeutungen

[1] Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.
Beispiele
[1] Wenn die Norm schon "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" heißt, was soll man dann von ihr halten? (FAZ.net, Glosse Politik, 04.07.2006, Was bleibt)
[1] Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ ist in Teilen bedenklich. (Der Tagesspiegel online, (05.09.2006), Kampf gegen Terror, von Frank Jansen)
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Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]
    • Italienisch: [1]
    • Spanisch: [1]
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Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
[1] canoo.net Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
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[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
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Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Genitiv Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Dativ Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Akkusativ Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Worttrennung

Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·er·gän·zungs·ge·setz, kein Plural