Unterlassungshandlung

Z

Bedeutungen

[1] Recht, Rechtsphilosophie: rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss)
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Unterlassung und Handlung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter
[1] Begehungshandlung
Oberbegriffe
[1] Handlung
Beispiele
[1] „Eine Rechtspflicht hat daher immer eine Unrechtsunterlassung zum Gegenstand; ob diese nun selbst eine Unterlassungshandlung fordert oder in einer Begehungshandlung besteht, hängt natürlich von dem Charakter des zu unterlassenden Unrechts ab.“❬ref❭❬/ref❭

Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]

Referenzen

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Unterlassungshandlung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Unterlassungshandlung
[1] , dort eine Einführung von „Begehungs- und Unterlassenshandlungen“ anhand des Kantischen Rechtsprinzps
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Unterlassungshandlung Unterlassungshandlungen
Genitiv Unterlassungshandlung Unterlassungshandlungen
Dativ Unterlassungshandlung Unterlassungshandlungen
Akkusativ Unterlassungshandlung Unterlassungshandlungen

Worttrennung

Un·ter·las·sungs·hand·lung, Un·ter·las·sungs·hand·lun·gen
Aussprache
IPA ʊntɐˈlasʊŋsˌhandlʊŋ, ʊntɐˈlasʊŋsˌhandlʊŋən
Hörbeispiele: ,