[1] Architektur, Städtebau: eine städtebauliche Anordnung von Reihenhäusern, bei der die Hausreihen oder Wohnzeilen senkrecht zur Straße angeordnet und in der Regel durch unbefahrbare Wohnwege erschlossen werden.
[1] „Der Aufschwung des Massenwohnungsbaus ab 1924 ließ die Zeilenbauweise schlagartig zum bevorzugten System des zwei- bis vierstöckigen Kleinwohnungsbaus werden.“❬ref❭, Band VII, Seite 892, Artikel „Zeilenbauweise“❬/ref❭