[1] sich erübrigen: unwichtig (unnötig, überflüssig) werden durch jüngst erworbene Erkenntnisse, durch neue Umstände
[2] etwas erübrigen: etwas durch Sparsamkeit übrig behalten, etwas einsparen, etwas nicht aufbrauchen
[3] veraltet: zu tun übrig bleiben
Herkunft
zu übrig, verdrängt im 16. Jahrhundert das ältere erübern❬ref❭Duden online erübrigen❬/ref❭❬ref❭Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 erübern❬/ref❭
Beispiele
[1] „Art. 25 EVHGB erübrigt sich angesichts der Übergangsbestimmung des vorgeschlagenen § 907 Abs. 4 UGB.“❬ref❭Christian Zib, Stephan Verweijen: Das neue Unternehmensgesetzbuch. WUV Universitätsverlag, Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien 2006, Seite 349.❬/ref❭
[1] „Die Daten fließen direkt, ein Datenzwischenspeicher erübrigt sich.“❬ref❭Stefan Hesse: Lexikon Automatisierung der Arbeitssysteme. Expert-Verlag, Deutschland 1994, Seite 155. ISBN 3-8169-0989-2❬/ref❭
[2] „Was also von dem jährlichen Volkseinkommen nicht verzehrt, sondern erübrigt wird, tritt dem Volksvermögen hinzu und vermehrt dasselbe.“❬ref❭Moritz Karl Ernst von Prittwitz: Die Kunst reich zu werden, oder gemeinfaßliche Darstellung der Volkswirthschaft. Verlag von Heinrich Hoff, Mannheim 1840, Seite 451 folgende.❬/ref❭
[3] „Indem wir hiemit unsere Bemerkungen über die Einrichtung einer Zettelbank in Württemberg beschliessen, erübrigt uns, die Frage der Controle durch die Regierung noch etwas näher zu berühren.“❬ref❭Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. 13. Band, Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1857, Seite 647.❬/ref❭
Referenzen
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache erübrigen