kondizieren

 sw. Verb  Z

Bedeutungen

[1] Rechtswissenschaft: etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes von dessen Empfänger herausverlangen (im deutschen Zivilrecht nach den )
Herkunft
Das Verb kondizieren geht auf das lateinische condicere ❬ref❭, „kondizieren“, Seite 737❬/ref❭ ‚gemeinschaftlich verabreden, sich über etwas verständigen, bestimmen, festsetzen‘❬ref❭❬/ref❭ zurück.
Beispiele
[1] Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren.
[1] Nachdem der Kaufvertrag wirksam angefochten war, kondizierte Herr Müller seine Leistung, die in der Verschaffung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache bestanden hatte, beim Käufer.
[1] „Infolge der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags könne die Klägerin die bezahlten Darlehensraten kondizieren.“❬ref❭Erkenntnis des österreichischen OGH vom 28. April 2008❬/ref❭
Wortbildungen
Kondiktion, Kondizierung

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Bereicherungsrecht
[1] Duden online kondizieren [Anders]
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Quellen

Ähnliche Wörter konzedieren

Verb

Zeitform Person Wortform
Präsens ich kondiziere
du kondizierst
er, sie, es kondiziert
Präteritum ich kondizierte
Konjunktiv II ich kondizierte
Imperativ Singular kondiziere!
kondizier
Plural kondiziert!
Perfekt Hilfsverb Partizip II
haben kondiziert

Worttrennung

kon·di·zie·ren, Präteritum kon·di·zier·te, P II kon·di·ziert
Aussprache
IPA kɔndiˈʦiːʀən, Präteritum kɔndiˈʦiːɐ̯tə, P II kɔndiˈʦiːɐ̯t
Hörbeispiele: , Präteritum , P II
Reime -iːʀən
Betonung
kondizi̲e̲ren