Arbeitsverhältnisses

  1. Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, daß auf die höchstzulässige Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bzw. die vereinbarte Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bestimmte Zeiten nicht angerechnet werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Betriebszugehörigkeit wird durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zwar nicht unterbrochen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.02.2001)
  3. Die Pflegerin hatte Beschuldigungen zurückgewiesen, wonach sie 15 Frauen und sieben Männer im Alter von 65 bis 97 Jahren während ihres dreijährigen Arbeitsverhältnisses in einem Kopenhagener Pflegeheim getötet habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die Hauptrubriken haben folgende Titel: "Beginn des Arbeitsverhältnisses", "Während des Arbeitsverhältnisses", "Beendigung von Arbeitsverhältnissen", "Neues im Arbeitsrecht", "Arbeitsgerichtsprozess" und "Arbeitsrecht". ( Quelle: Die Zeit (44/2002))
  5. Die Hauptrubriken haben folgende Titel: "Beginn des Arbeitsverhältnisses", "Während des Arbeitsverhältnisses", "Beendigung von Arbeitsverhältnissen", "Neues im Arbeitsrecht", "Arbeitsgerichtsprozess" und "Arbeitsrecht". ( Quelle: Die Zeit (44/2002))
  6. Zur Begründung erklärte das BAG, die Vertretung eines erkrankten Beschäftigten sei ein sachlicher Grund zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, solange damit zu rechnen sei, daß der erkrankte Mitarbeiter wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehre. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Bei der "Bedürftigkeitsprüfung" sind deshalb auch (Rest-)Guthaben aus einer Abfindung, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und während eines vorangegangenen Arbeitslosengeldbezuges nicht verbraucht worden sind, zu berücksichtigen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  8. Fast 300 Mitarbeiter der Stadt haben seit 1999 einer einvernehmlichen Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt und eine Abfindung in Höhe von bis zu 55 000 Euro kassiert. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2002)
  9. Beitragsfrei sei eine Abfindung nur, wenn sie "wegen des Verlustes des Arbeitsverhältnisses" gezahlt werde, urteilten die Kasseler Richter. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lässt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.04.2001)