Arbeitsverhältnisses

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  1. Ein Aufschlag wird möglich, wenn zudem die Dauer eines "privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" angerechnet wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Erst nachdem es zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt kam und über das Arbeitslosengeld eine Sperre verhängt wurde, klagte der Mitarbeiter plötzlich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.06.2002)
  3. Ein Arbeitgeber kann nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2002)
  4. Der Senat sieht den Ablauf einer befristeten Weiterbeschäftigung als Beendigung des Arbeitsverhältnisses "wegen Erreichens der Altersgrenze" i.S. von § 1 Abs. 2 der ZuwendungsTVe an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Verwaltungstechnische Vereinfachung dürfe nicht dafür herhalten, daß künftig praktisch in jedem Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Abfindungen angerechnet werden müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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