BAG

  1. Dafür spreche, so der 2. und 5. Senat des BAG, daß es dem Sinn und Zweck des § 281 ZPO zuwiderlaufen würde, eine rechtsuchende Partei unter prozeßverteuernden und -verzögernden Zuständigkeitsstreitigkeiten leiden zu lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit der vorl. Entsch. nimmt das BAG, ohne daß dies im Leitsatz und der Begründung näher ausdrückl. dargelegt wird, zur Parteiänderung Stellung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Die beiden Handelsverbände BAG und HDE rechnen durch die Einführung der LKW-Maut nicht mit generellen Preiserhöhungen für die Verbraucher. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.01.2005)
  4. Dadurch entsteht im vorliegenden Fall das in mangelhafter Tatbestandsaufhellung begründete Unbehagen, daß hier sowohl das BAG wie auch das LAG nur die Größe des landwirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Der Bezug von Krankengeld hindert zwar, wie das BAG zutreffend ausgeführt hat, den Gleichlauf zwischen EU-Rente und ZusatzversRente nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Sie legt mit 15 arbeitsrechtlichen Volltextentscheidungen aus dem Jahre 1993, davon zehn des BAG, und neun Entscheidungsleitsätzen ein zuverlässiges Rechtsprechungs-Kompendium vor mit den Schwerpunkten Kündigung, Sozialplan und Abwicklung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Zur Begründung erklärte das BAG, die Vertretung eines erkrankten Beschäftigten sei ein sachlicher Grund zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, solange damit zu rechnen sei, daß der erkrankte Mitarbeiter wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehre. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Dem Deutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe (BAG) des Einzelhandels dürfte die geplante Neuregelung zu weit gehen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Mit dem Argument, daß die Mutterschutzfristen als Arbeitszeit zu gelten hätten, hatte sie dann ihre anteilige Prämie gefordert - zu Recht, wie Arbeits- und Landesarbeitsgericht vor dem BAG befanden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Aber auch dann, wenn man im Prinzip der Ansicht des BAG a.a.O. folgt, kommt man im konkreten Fall zum Ergebnis, daß kein Verstoß gegen eine an die Partei gerichtete Verhaltenslastnorm vorliegt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)