Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  1. Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich gemäß Paragraph 630 BGB Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.07.2005)
  2. Daher kommt der ruhestandsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Danach ist in der Zeit von Januar 1987 bis September 1987 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Schuldners) pfändbares und zugunsten der Bekl. gepfändetes Arbeitseinkommen des Schuldners in Höhe von 2374,46 DM entstanden und fällig geworden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Der Senat sieht den Ablauf einer befristeten Weiterbeschäftigung als Beendigung des Arbeitsverhältnisses "wegen Erreichens der Altersgrenze" i.S. von § 1 Abs. 2 der ZuwendungsTVe an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)