Bodenreform

  1. In der heutigen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel verlangt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Paul Krüger vom Minister, sein Amt niederzulegen, wenn Schmidt- Jortzig noch einmal eine Revision der Bodenreform verlange. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Hintergrund des am Donnerstag beendeten Verfahrens ist die Bodenreform, die nach 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise in der DDR vorgenommen worden war. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.07.2005)
  3. "Niemand in der Union stellt die Bodenreform in Frage", hieß es dagegen gestern von seiten der CDU im Schweriner Landtag. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Mit der Bodenreform 1945 und der Aufhebung der Klöster im Jahre 1949 verlor die Stadt ihre ausgedehnten Landgüter. 52 Jahre danach erhielt Stralsund nun den größten Teil seines hanseatischen Reichtums zurück. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.04.2002)
  5. Die Erklärung, die Michael Gorbatschow, der letzte Präsident der Sowjetunion, in Berlin zur Bodenreform abgegeben hat, ist geeignet, der Diskussion um die Wiedergutmachung des damals begangenen Unrechts eine neue Wendung zu geben. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Seither steht eine Bodenreform auf der Tagesordnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Denn natürlich sollte damit auch ein Schlussstrich unter die Enteignungen von 1945 bis 1949 und die Ergebnisse der Bodenreform gezogen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.01.2004)
  8. Ansätze zu politischen Denken entwickelt er in Bolivien, wo Nationalisten eine Bodenreform durchsetzen, und in Guatemala, wo eine Landreform an einer CIA-finanzierten Intervention scheitert. ( Quelle: Welt 1997)
  9. Diese Behauptung wird durch die russische Regierung gestützt, die bekräftigt hat, daß die Unumkehrbarkeit der Bodenreform ein wichtiger Bestandteil der internationalen Vereinbarungen zur deutschen Wiedervereinigung gewesen sei. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  10. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch in einem Urteil zur Bodenreform entschieden, die Zahlungen deutlich unterhalb des Verkehrswerts der Grundstücke verstießen nicht gegen das Eigentumsrecht der Menschenrechtskonvention. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.04.2005)