Bundesfinanzhof

  1. Der Bundesfinanzhof hat im November 1997 für die Abschreibungsdauer die "technische Nutzbarkeit" als maßgebend eingestuft. ( Quelle: BILD 1999)
  2. Bundesfinanzhof beklagt "Steuerfrust" MÜNCHEN. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Der Bundesfinanzhof machte nun mit Hinweis auf formale Fehler mit dieser Praxis Schluß. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Dies wurde nun in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof abgewiesen (AZ: XI R 77/97). ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Der Bundesfinanzhof in München betrachtet es als rechtmäßig, daß private Arbeitszimmer seit Jahresanfang nur noch eingeschränkt von der Steuer absetzbar sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil (Az.: III 36/01) so entschieden. ( Quelle: Abendblatt vom 11.04.2004)
  7. In einem ersten Überblick über das abgelaufene Jahr berichtet der Bundesfinanzhof weiterhin, daß er seine Arbeit gestrafft habe. ( Quelle: FAZ 1994)
  8. Der Fall ist nun beim Bundesfinanzhof anhängig. ( Quelle: Die Welt vom 05.12.2005)
  9. Das Land will gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Da Beschlußsachen beim Bundesfinanzhof von nur drei Richtern erledigt werden, kann der Vorsitzende zumindest theoretisch Einfluß auf das Ergebnis nehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)