Festschrift

  1. Neben Adolf Slaby prägten viele andere herausragende Wissenschaftler und Forscher das Profil der heutigen Technischen Universität Berlin. 55 von ihnen werden jetzt in einer Festschrift vorgestellt, die von der Universität anlässlich des 125. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.05.2004)
  2. Konzentration auf 650 Jahre Weißenauer Geschichte bis zur Aufhebung des Klosters ist das Kennzeichen dieser Festschrift. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Ein Architekt, dessen Nachlass verloren ist und der deswegen bis heute auf eine ausführliche Würdigung seines Werkes warten muss; in der Festschrift zum Jubiläum wird erstmals seit langem ein Überblick gewagt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Festschrift für Heinz Paulick (1973), S. 293-323; Dieter Hömig, Zur Zulässigkeit statischer Verweisung des Bundesrechts auf nichtnormative Regelungen, DVBl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Die ersten Häuser wurden 1710 gebaut, 1735 standen bereits auf jeder Straßenseite 16 Wohnhäuser, sieben von ihnen hatte der Landgraf erbauen lassen, um sie weiterzuverkaufen (Quelle: Festschrift "1200 Jahre Bad Homburg" von Angelika Baeumerth). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Deshalb sei hier ein Satz aus meinem Beitrag "Betriebsverfassung und Religion" zur Festschrift für W. M. Plöchl (Speculum iuris et ecclesiarum, 1967, 286) wiederholt: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Die Festschrift ist unter der Rufnummer 453309 erhältlich. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.06.2002)
  8. Zudem ist eine Festschrift erschienen sowie eine CD mit Aufnahmen, die der WDR zwischen 1949 und 1962 mit Schwarz gemacht hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)
  9. Wer die wechselvolle Geschichte des Theaters nachlesen will, kann das in der Festschrift, die die Bayerische Theaterakademie herausgegeben hat. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. Die von Berkemann in der Festschrift für Wolfgang Zeidler aufgeworfene Frage, ob die interpretatio juris doctrinalis erfüllbar sei (29), sei auch an dieser Stelle gestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)