Gesetzgebungszuständigkeiten

  1. Der Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten lässt sich unschwer zu Gunsten der Länder entschlacken - also wieder mehr ausschließliche Zuständigkeiten der Länder und weniger (konkurrierende) Zuständigkeiten für den Bund. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.04.2003)
  2. Für die Ausweitung von Gesetzgebungszuständigkeiten sollten die Länder im Gegenzug auf gewisse zustimmungspflichtige Gesetze verzichten, schlägt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Franz Josef Jung, vor. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.08.2003)