Kl.

1 2 5 7 9 59 60
  1. Dem Kl. ist der Vorwurf des jedenfalls fahrlässigen Obliegenheitsverstoßes zu machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Zeuge S, der frühere Eigentümer des Objekts, war zu einer Zeit, als er das Objekt bereits der Kl. zur Vermakelung an die Hand gegeben hatte, von der Bekl. angerufen worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Hatte der Bekl. nämlich des anderen Nitarbeitern im Frühjahr 1986 die Wahl zwischen Gehaltserhöhung und Direktversichung abgeboten, so liege es nahe, da0 er auch dem Kl. diese Alternativangebot gemacht hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Insbes. ist nicht erkennbar, wie sich die Aufgaben des Kl. und des Streckenbauleiters zueinander verhalten, wobei nicht unbedingt rechtl. entscheidend ist, in welchem zeitl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Die Kl. und der Erblasser waren deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Inland. Sie haben durch die Regelung der Konteninhaberschaft ihre vermögensrechtlichen Beziehungen geordnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Für die verbleibende Restarbeitszeit von 13,75 v. H. der Gesamtarbeitszeit könne der Kl. daher die Bandzulage nicht beanspruchen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Dabei lehnt es die im 1. BetrUrteil geäußerte und im ersten RevUrteil (zu B IV 4a der Gründe) gebilligte Ansicht ab, der Kl. habe den Beschl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Deshalb hätte der Kl. Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt, wenn er einer Arbeitsanordnung der Bekl. in der in Rede stehenden Zeit wegen seiner Erkrankung nicht hätte Folge leisten können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Die Kl. hat beantragt, der Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten, den von ihr auf dem Quersteig des Münchner Hauptbahnhofs betriebenen Kiosk unter dem Namen "Pic Nic" zu betreiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. In diesem Kindergarten sind neben der Kl. und der Leiterin 3 halbtagsbeschäftigte Kinderpflegerinnen tätig; die Leiterin erhält Verg. nach Vergütungsgruppe Vb BAT (VkA). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
1 2 5 7 9 59 60