Kl.

  1. Indessen sei diese Operation durch das bei der Kl. im Jahre 1975 festgestellte Carzinom lobulare indiziert gewesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Prinzipiell ist damit zugunsten der Kl. von einer schutzwürdigen abzeichenmäßigen Darstellung ihres Geschäftsbetriebes auszugehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Soweit der Kl. verhindert ist, die Gebete einzeln zu sprechen, ist es auch zulässig, daß er das Mittagsgebet (Zuhr) und das Nachmittagsgebet (Asr) sowie das Sonnenuntergangsgebet und das Abendgebet (Aishaa) verbindet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Selbst wenn die Kl. gemäß dem Vorbringen des Bekl. damals geschäftserfahrende Kaufleute waren, so bedurften sie doch der Rechtsbelehrung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Das galt auch für den gesamten Hausrat mit Ausnahme bestimmter Gegenstände. Die Waschmaschine, die Messinghängelampe, der Marmortisch und ein Geschirrservice sollte der Versicherte an die Kl. herausgeben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Für dritte Fremdproduzenten ist der Kl. seit August 1970 nicht mehr tätig geworden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Die Kl. ist ausschließliche Lizenznehmerin an dem deutschen Gebrauchsmuster 8712870 (Klagegebrauchsmuster) und an dem deutschen Patent 3830456 (Klagepatent), deren eingetragener Inhaber ihr Alleingesellschafter R ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Wegen dieser auf die selbständige Erwerbstätigkeit des Kl. ausgerichteten Zweckbestimmung fällt der von ihm geschlossene Vertrag nicht unter die Geschäfte, vor deren unbedachtem Abschluß das HWiG schützen will. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Es fehle an einer Anschlußverpflichtung, weil die Kanalisationsanlage vor dem Grundstück des Kl. noch nicht betriebsfertig verlegt worden sei. Das OVG wies die Berufung der bekl. Gemeinde zurück: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Schwerpunkt der Tätigkeit des Kl. sollte der Vertrieb einer von ihm mitentwickelten Massagematratze sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)