Mehrarbeitszuschläge

  1. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die während des vorausgegangenen Beschäftigungsverhältnisses erhaltenen Mehrarbeitszuschläge unberücksichtigt bleiben. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. Zum anderen erhalten Betriebe die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmer, Arbeitnehmergruppen oder Betriebsteile die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern, ohne dass Mehrarbeitszuschläge anfallen. ( Quelle: ZDF Heute vom 13.02.2004)
  3. Für seinen Vorschlag, Mehrarbeitszuschläge aus der Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung auszuklammern, habe er in der Tarifkommission "Prügel bezogen". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)