Verschulden

  1. Der Präsident befindet sich jedenfalls durch sein eigenes Verschulden in einer Zwickmühle und muß sich nun für das geringere Übel entscheiden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Falls die Stadt den Zeitplan und die Vorgaben aus eigenem Verschulden nicht einhält "und die prognostizierten Grundstückserlöse aus diesem Grunde nicht erzielt werden, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Der Verein "Berliner helfen" der Berliner Morgenpost appelliert daher auch an die Leser der WELT: Helfen Sie der jungen Frau, die ohne eigenes Verschulden dieses Schicksal erleiden muß. ( Quelle: Die Welt vom 17.05.2005)
  4. Hier bezweifelte das Gericht aber schon generell einen Anspruch, weil es sich zum einen um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos gehandelt haben könnte und dem Veranstalter kein Verschulden bei der Auswahl des Hotelpersonals vorzuwerfen war. ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.01.2005)
  5. Ob das zum Erfolg führt, dürfte mehr als fraglich sein: Die britische Regierung hat - genauso wie das amerikanische Pentagon - stets bestritten, durch eigenes Verschulden das Golfkriegsyndrom verursacht zu haben. ( Quelle: Spiegel Online vom 07.02.2004)
  6. In seiner jetzigen Einstellungsentscheidung sieht das Gericht dagegen ein allenfalls "geringes Verschulden" der Angeklagten, das den mit einem Hauptverfahren verbundenen Aufwand für die Justiz nicht rechtfertige. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. In einer Klage war ihm vorgeworfen worden, daß allein durch sein Verschulden der Olympia GmbH ein Schaden von 500 000 Mark entstanden sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Eine interne Untersuchung ergab nach Angaben des BKA bislang keine Hinweise auf ein Verschulden des Mitarbeiters. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Der FDP-Politiker sagte, nach ersten Erkenntnissen liege kein Verschulden der Bewacher vor. ( Quelle: )
  10. Ostdeutsche Rentner warten immer noch regelmäßig und ohne eigenes Verschulden jahrelang und schon bis vier Jahre auf einen gültigen Rentenbescheid. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)