Verschulden

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  1. Zu den angeblichen Verlusten durch die Einführung erst zur Jahresmitte 2003 und möglichem Verschulden des Bundesverkehrsministeriums wollte er sich nicht äußern. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 01.07.2002)
  2. Die Begründung: Es läge kein Verschulden des Vermieters vor, ein Grund für die Haftpflicht sei nicht gegeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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