Roeder muss sich wegen Beleidigung, Verunglimpfung des Staates und Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.06.2002)
Mit dieser Begründung hat eine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg einen 66 Jahre alten Rentner aus Brake vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
( Quelle: TAZ 1997)