Werbungskosten

  1. Ankaufsspesen sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungskosten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.02.2005)
  2. So können Arbeitnehmer zunächst einmal alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen, als Werbungskosten geltend machen. ( Quelle: Die Zeit (21/2003))
  3. Prinzipiell sollten Sparer, die sowohl Zinspapiere als auch Aktien besitzen, einen möglichst hohen Teil der Werbungskosten den Zinseinkünften zuweisen. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.12.2004)
  4. Komme die Steuerbehörde zu der Einschätzung, dass der Immobilienbesitzer keine eindeutige Absicht habe, Einkünfte damit zu erzielen, dürfe er steuerlich auch keine Werbungskosten geltend machen (AZ.: IX R 57/00). ( Quelle: Die Welt Online vom 30.10.2002)
  5. Anwendungsfall sei die Möglichkeit, Werbungskosten und Betriebsausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage voll abzusetzen. ( Quelle: Welt 1995)
  6. Bankkaufleute und Finanzexperten können den Bezug von Wirtschafts-Tageszeitungen nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, da die Blätter auch privat genutzt werden könnten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.06.2002)
  7. Dem heute 46-jährigen ehemaligen Sachbearbeiter in einem Finanzamt war vor einigen Jahren vorgeworfen worden, bei der Überprüfung von Steuererklärungen die kuriosesten Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten anerkannt oder gar erfunden zu haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.06.2002)
  8. Was den Paragrafen neun Einkommensteuergesetz betrifft, so streiten Experten seit Jahren, ob die Pendlerpauschale über die dort geregelten Werbungskosten zwingend abzugsfähig bleiben muss. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.09.2003)
  9. Die Kosten für ein Aufbaustudium werden dagegen in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt, wie der Bundesfinanzhof in München in mehreren Grundsatzurteilen entschied. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Schließlich gehörten alle jene Werbungskosten auf den Prüfstand, die in der Grauzone zwischen betrieblichen und privaten Aufwendungen schwer abgrenzbar seien. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)