Voraussetzungen für die neue freiwillige Versicherung sind: Eine selbstständige Tätigkeit muss an mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2005)
Für den Antrag auf freiwillige Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Rentenberatungsstelle in Ihrer Nähe.
( Quelle: Abendblatt vom 27.06.2004)