i.

  1. Für Erlösansprüche, die im Fall des § 6 VI a 4 VermG oder § 16 InVorG geltend gemacht werden können, oder Entschädigungsansprüche für Unternehmen, ist die Feststellung, wer "Berechtigter" i. S. des VermG ist, dagegen strittig (2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nach § 25a I AbgG wird der Ermittlung des Wertunterschieds i. S. des § 1587a II BGB die Altersentschädigung zugrunde gelegt, die sich aus den anrechenbaren Mandatszeiten bis zum Ehezeitende ergibt (Gesamtzeit). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Leitungsapparat diese Aufgabe wahrgenommen, ist regelmäßig vom Vorliegen eines Betriebs i. S. des BetrVG auszugehen; werden diese Aufgaben in getrennten selbständigen Leitungsapparaten erfüllt, ist regelmäßig von mehreren Betrieben auszugehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Im übrigen wird es sich in aller Regel verbieten, im Falle einer Kontamination des Grundwassers von einer unerlaubten Benutzung i. S. des § 3 I WHG auszugehen, weil gewässerbezogen ein zielgerichtetes Handeln Voraussetzung ist (11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Es kann dabei davon ausgegangen werden, daß die Kreditkarte die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verbraucherkreis i. S. des § 1 II RabattG kennzeichnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Insoweit könnten auch ein Passivschaden und ein Freistellungsanspruch i. S. des § 257 BGB in Betracht kommen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. TURNIER in Sevilla, Eintracht Frankfurt - FC Kopenhagen 3:4 i. E., 1:1 (1:0). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.05.2002)
  8. Nach dem Inhalt der Richtlinien und den Feststellungen der LAG hat die vertragl. vereinbarte Ausbildung den Abshcluß einer Berufsausbildung i. S. der §§ 25, 34 BBiG zum Ziel. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Interconnections, Freiburg i. Br. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Belege, Grundaufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen, die aus der betrieblichen Sphäre des Beschuldigten stammen und einem Steuerberater zur Bearbeitung oder zur Verwahrung übergeben worden sind, sind i. S. des § 97 StPO beschlagnahmefähig (164). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)