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  1. "Es ist sachgerecht, das Gesetz in dem Sinne auszulegen, daß ein Sachmangel nur darin liegen kann, daß die Sache einer Zusicherung nicht entspricht oder daß ein Fehler i. S. des objektiven Fehlerbegriffes vorliegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Denn der ehemalige Vorstandschef der AG i. I. hat erneut Mitstreiter, neue Gesellschaften gegründet, frisches Kapital - und die alte Idee: den Bau von Luftschiffen. ( Quelle: Die Welt vom 18.07.2005)
  3. Ein unzulässiger positiver Divergenzbeschluß hat keine Bindungswirkung i. S. von § 318 ZPO. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Dafür ist zunächst notwendig, daß Vollmachtsbeschränkungen materiell allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. des § 1 AGB-Gesetz darstellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Auch wenn die pauschale Lohnsteuer i. S. von § 40 I 1 Nr. 2 EStG von der Lohnsteuer der Arbeitnehmer abgeleitet sei, entstehe sie erst im Zeitpunkt der Pauschalierung kalenderjahrunabhängig als Steuer des Arbeitgebers (160). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die auf den 2,6fachen Einheitswert aufgebesserte, ab 1958 verzinsliche und in bar ausgezahlte Entschädigung sei im übrigen angemessen i. S. von Art. 14 III GG. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Dagegen kann das Argument aus § 52 I AktG nicht herangezogen werden, wenn es sich um Aufrechnungsvorgänge i. S. der Beispiele 1 bis 3 handelt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Land Minderentgelte (§ 25 HAG) einklagte, den Status von Heimarbeitern hatten und Heimarbeit i. S. des Ges. verrichteten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Unter diesen Umständen wird man im Prinzip von einer mangelbehafteten Leistung auszugehen haben, mit der Folge, daß der Zuschauer wandeln i. S. des § 634 II BGB oder mindern kann, es sei denn, es liegt ein entsprechender Haftungsausschluß vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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