unbestimmten

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  1. Die Definition der unbestimmten Rechtsbegriffe wie "Wohl", "Wunsch" und "Vorstellung" des Betreuten ebnen sodann den Weg zur Kategorisierung der einzelnen Pflichtentypen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die hier verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe enthalten freilich ein Auslegungsrisiko. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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