[1] Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens, wonach Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen werden müssen
Beispiele
[1] Das Akkusationsprinzip ist Teil der Offizialmaxime.
[1] „Das Akkusationsprinzip […], auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens.“❬ref❭Wikipedia-Artikel „Akkusationsprinzip“ vom 19. April 2012, 18:34❬/ref❭
[1] Duden. Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4., aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, Stichwort: „Akkusationsprinzip“. ISBN 3-411-04164-1.