Erblasserin
Bedeutungen
[1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Herkunft
Ableitung (Motion , Movierung ) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem ) -in
Synonyme
[1] Testatorin
Gegenwörter
[1] Erbin , Nachlassempfängerin
Männliche Wortformen
[1] Erblasser
Oberbegriffe
[1] natürliche Person, Person , Mensch
Beispiele
[1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin. ❬ref name=welt❭❬/ref❭
[1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.❬ref name=welt/❭
Charakteristische Wortkombinationen
Erblasserin enterbt , hinterlässt , kann , ohne Nachkommen
Referenzen
[1] Duden online Erblasserin
[1] canoo.net Erblasserin
[*] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Erblasserin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Erblasserin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Erblasserin
Quellen
Substantiv, f
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
Erblasserin
Erblasserinnen
Genitiv
Erblasserin
Erblasserinnen
Dativ
Erblasserin
Erblasserinnen
Akkusativ
Erblasserin
Erblasserinnen
Worttrennung
Erb·las·se·rin, Erb·las·se·rin·nen
Aussprache
IPA ˈɛʁpˌlasəʀɪn, ˈɛʁpˌlasəʀɪnən
Hörbeispiele: , Erblasserinnen
Betonung
Ẹrblasserin
zählbar
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
die Erblasserin
die Erblasserinnen
Genitiv
der Erblasserin
der Erblasserinnen
Dativ
der Erblasserin
den Erblasserinnen
Akkusativ
die Erblasserin
die Erblasserinnen
格
单数
复数
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