[1] Die Benennung "Bürgerliches Gesetzbuch" weist eine Hypallage auf, denn grammatisch besteht ein direkter Bezug zwischen dem Adjektiv ›bürgerlich‹ und dem Substantiv ›Gesetzbuch‹, wobei aber nicht das Buch bürgerlich ist, sondern das Gesetz ist Teil des bürgerlichen Rechts.
[1,] „Ketten von Apophthegmata, Bänder von Hypallagen, Rosen von Zeugmata, Reigen von Hystera-Protera, Logoi apophantikoi, Hierarchien von Stoicheia, Prozessionen von Äquinoktien, Parallaxen, Herbarien, Genealogien von Gymnosophisten etcertera etceterorum - o Raimundus, o Camillo, ihr braucht bloß eure Visionen im Geiste durchzugehen, und schon rekonstruiert ihr die große Keule des Seins.“❬ref❭❬/ref❭
[2] Die Benennung "Bürgerliches Gesetzbuch" ist eine Hypallage, weil das Gesetzbuch nicht im eigentichen, wörtlichen Sinne bürgerlich ist. Mit dem Adjektiv ist vielmehr der Geltungsbereich gemeint.
[3] Eine Hypallage wäre es zum Beispiel, statt des Genitivs ›Formeln der Mathematik‹ einen Ausdruck mit einem Adjektiv zu verwenden: ›mathematische Formeln‹.