[1] Recht: Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder Aktiengesellschaft
Herkunft
[1] abgeleitet von dem lateinischen Adjektiv caducus cadūcus „vergänglich, verfallen“ beziehungsweise von dem Verb cadere „fallen, verfallen“❬ref❭, Seite 677❬/ref❭