Kläger
Bedeutungen
[1] Rechtssprache : jemand, der vor Gericht eine Klage führt
[2] veraltet : jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
[3] veraltet: Anwalt, der für den Kläger❬sup❭[1]❬/sup❭ tätig wird
[4] veraltet: Akkusativ
Herkunft
Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.❬ref❭, unter „Klage“, Seite 659❬/ref❭
Synonyme
[2] Klagender , Trauernder
[3] Klägervertreter
Gegenwörter
[1] Beklagter
Weibliche Wortformen
[1–3] Klägerin
Oberbegriffe
[1] Partei
[4] Akkusativ , Wenfall , 4. Fall, veraltet: Anklagefall , Klageendung , Klagefall
Unterbegriffe
[1] Berufungskläger
Beispiele
[1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
[2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
[3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
Redewendungen
wo kein Kläger, da kein Richter
Wortbildungen
klägerisch , Klägerschaft , Klägervertreter
Referenzen
[1] Wikipedia-Artikel Kläger
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Kläger
[1] canoo.net Kläger
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Kläger
[1] The Free Dictionary Kläger
[1–4] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Kläger
Quellen
Substantiv, m
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
Kläger
Kläger
Genitiv
Klägers
Kläger
Dativ
Kläger
Klägern
Akkusativ
Kläger
Kläger
Nebenformen
veraltet: Klager
Worttrennung
Klä·ger, Klä·ger
Aussprache
IPA ˈklɛːɡɐ, auch: ˈkleːɡɐ, ˈklɛːɡɐ, auch: ˈkleːɡɐ
Hörbeispiele: , , ,
Reime -ɛːɡɐ , -eːɡɐ
Betonung
Klä̲ger
zählbar
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
der Kläger
die Kläger
Genitiv
des Klägers
der Kläger
Dativ
dem Kläger
den Klägern
Akkusativ
den Kläger
die Kläger
格
单数
复数
zh-CN 简体中文
de Deutsch
en English