[1] Begründung, weshalb eine Behauptung, ein bestimmtes Verhalten oder sonst ein Umstand (sachlich, rechtlich, moralisch) richtig, vertretbar oder jemandem ausnahmsweise nicht vorwerfbar sei
[4] Theologie: Protestantische Lehre, die sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen das durch Sünde belastete Verhältnis zwischen Mensch und Gott wieder versöhnt werden könne
Herkunft
Ableitung von dem Verb (sich) rechtfertigen, abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen,rehtvertic,rechtfertig sowie fertig.❬ref❭, Seite 657.❬/ref❭
[1] „Maßstäbe für eine Rechtfertigung sind die Wahrhaftigkeit, Relevanz und Verständlichkeit des Gesagten.“❬ref❭, Seite 2-5, Zitat Seite 3. ❬/ref❭
[1] „Die Beschränkung der Haftungsbeschränkung wird damit begründet, dass die Haftungsbeschränkung ihre Rechtfertigung in der erforderlichen Haftpflichtversicherung der Gesellschaft hat und der Versicherungsschutz andere Verbindlichkeiten nicht erfasst.“❬ref❭.❬/ref❭
[2] „Bei Grundrechtseingriffen in Form einer (relativen) Benachteiligung … wird häufig eine Rechtfertigung zugelassen. Die dogmatische Basis bleibt aber unklar. Die Gleichheitsgrundrechte enthalten durchweg keinen Gesetzesvorbehalt; gleichwohl ist eine Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen möglich, wohl wegen der Eigenart der Gleichheitsgrundrechte …“❬ref❭Hans D. Jarass. In: Ders., Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 7. Auflage 2004. Vorb. vor Art. 1 GG Rn. 50.❬/ref❭
[3] Bei der Tötung des Angreifers kommt eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht.
[4] „In der protestantischen Lehre wird unter dem Begriff ‚Rechtfertigungslehre‘ die wohl wichtigste Erkenntnis der Reformation zusammengefasst: die Rechtfertigung des Sünders vor Gott nicht aufgrund von irgendeinem rechten Tun des Menschen, sondern allein aus dem Glauben, gemäß dem Römerbrief des Apostel Paulus Röm 3,22 …“❬ref❭Rechtfertigungslehre. In: relilex. Das Lexikon zur Religion. Abgerufen am 4. Juli 2011.❬/ref❭