Redhibition

 f.  Z

Bedeutungen

[1] Recht, Kaufmannssprache: Annullierung eines Kaufes wegen eines zum Vertragszeitpunkt verborgenen Mangels bei gleichzeitiger Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Ware
Herkunft
von lateinisch redhibitio „Rücknahme“, abgeleitet vom Verb redhibere „redhibieren“❬ref❭Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hannover 81918 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 2251❬/ref❭
Synonyme
[1] Rücktritt, veraltet: Wandelung/Wandlung
Oberbegriffe
[1] Annullierung
Beispiele
[1] Die Veräußerung der Sache schloß die Redhibition nach gemeinem Recht unabhängig vom Verschulden aus, ebenso die Verarbeitung.❬ref❭Dagmar Kaiser, Die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge wegen Nicht- und Schlechterfüllung nach BGB: Rücktritts-, Bereicherungs- und Schadensersatzrecht; Mohr Siebeck, 2000; ISBN 978-3161473876 — Seite 249❬/ref❭
[1] Wenn jedoch in der für die Anstellung der Klage bestimmten Frist das Thier auf Befehl der zuständigen Behörde des Großherzogthums wegen einer der die Redhibition begründenden Krankheiten getödtet worden ist, so tritt das in diesem Falle aufgenommene Protokoll an die Stelle des Protokolls der Sachverständigen.❬ref❭Verordnungs- und Verwaltungblatt des Großherzogthums Luxemburg, Jahr 1851, Nummer 33 — Seite 335❬/ref❭
Wortbildungen
Redhibitionsklage, redhibitorisch

Referenzen

[1] canoo.net Redhibition
[1] , „Redhibition“, Seite 1146
Quellen

Ähnliche Wörter

Prohibition, Restitution

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Redhibition
Genitiv Redhibition
Dativ Redhibition
Akkusativ Redhibition

Anmerkung

Im juristischen Sprachgebrauch der Gegenwart findet Redhibition keine Anwendung.
Worttrennung
Red·hi·bi·ti·on, kein Plural
Aussprache
IPA ʀethibiˈʦi̯oːn
Hörbeispiele:
Betonung
Redhibitio̲n