Reichshofrat

Z

Bedeutungen

[1] höchstes Gericht neben dem Reichskammergericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
Oberbegriffe
[1] Gericht
Beispiele
[1] „Der Reichshofrat als ordentliches Gericht entwickelte sich aus einem Verwaltungskollegium des Kaisers zur Bearbeitung der am kaiserlichen Hof anfallenden Rechtssachen und behielt die Funktion eines beratenden Gremiums bis zuletzt inne, wobei die Regierungstätigkeit zugunsten der Rechtsprechung zurückging.“❬ref❭, Seite 67.❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Reichshofrat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Reichshofrat
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Reichshofrat
Genitiv Reichshofrats
Reichshofrates
Dativ Reichshofrat
Akkusativ Reichshofrat

Worttrennung

Reichs·hof·rat, kein Plural