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  1. Kündigung wegen Unhöflichkeit - Vorgesetzte, die grob unkollegial und unhöflich mit ihren Mitarbeitern umgehen, müssen in extremen Fällen mit der Kündigung rechnen, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 128/95). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Das Gericht verurteilte das Land Berlin, es zu unterlassen, die drei schulpflichtigen Kinder des Klägers nach den neuen Regeln zu unterrichten (Az.: VG 3 A 817.97). ( Quelle: Welt 1997)
  3. Eine Abmahnung ist nicht notwendig (Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 38/96). ( Quelle: BILD 1997)
  4. Mit der Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht den gegen das Land gerichteten Eilantrag des Veranstalters der Aktion aus Baden-Baden ab (Az.: 6 K 1058/05). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.06.2005)
  5. Nach einem Urteil des AG Hannover (Az: 560 C 6641/00) genügt es bei einer Klage wegen schlechten Essens nicht, dem Gericht mitzuteilen, dass die Speisen "zum Teil kalt" angeboten wurden oder das "Fleisch zäh" war. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Betriebsräte dürfen über firmeninterne Computer-Netze den Arbeitgeber kritisieren - Beleidigungen sind allerdings verboten (Landesarbeitsgericht Hamburg, Az: TaBV 10/95). ( Quelle: BILD 1997)
  7. Die Richter verurteilten die Verwaltungsbehörde einer Kommune, einen entsprechenden Antrag des Paares zu bewilligen (Az.: L 3 ER 45/05 AS). ( Quelle: Die Welt vom 03.08.2005)
  8. Das ergibt sich aus einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichts (Az: 8 Js 48821.0/92). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde von 96 allein Erziehenden gegen den Abbau des Haushaltsfreibetrages nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. 2 BvR 246/02). ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 02.05.2003)
  10. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 141C27942/01). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)