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  1. Erklärt ein Arbeitnehmer, er werde nicht mehr zur Arbeit erscheinen, kann das der Chef als fristlose Kündigung verstehen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az: 8 (4) Sa 1330/95). ( Quelle: BILD 1997)
  2. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten, offenbar einstimmig gefaßten Beschluß des Zweiten Senats (Az: 2 BvL 26/91 und andere). ( Quelle: Welt 1999)
  3. Und auf dieser Fußmatte dürfe man bei schlechter Witterung zeitweilig Schuhe abstellen (OLG Hamm, Az. 15 W 168-169/88). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.12.2002)
  4. Anders ausgedrückt: Zwar sehen beide Hüte wie Bierkrüge aus, aber im Detail dann eben doch nicht - also liegt keine verbotene Nachbildung vor (Az.: 21O10411/02). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.04.2003)
  5. Damit habe Deutschland seine Verpflichtungen nicht erfüllt (Az: C-209/00). ( Quelle: ZDF Heute vom 13.12.2002)
  6. Auch das Oberlandesgericht Hamm urteilte in einem vergleichbaren Fall: Der klagende Autobesitzer hätte einfach woanders parken sollen (Az.: 13 U 49/03). ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 07.12.2005)
  7. Der Bundesfinanzhof eröffnete mit einem Urteil (Az. VIII R 6/01) neue Möglichkeiten für Investoren. ( Quelle: Die Welt vom 02.07.2005)
  8. Noch ohne nähere Begründung hob das Gericht schließlich die Kostenforderung auf (Az.: M 6 K 95.4573). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Dieser unterschiedlichen Behandlung von Beiträgen und Pauschalsteuer schob das Bundessozialgericht einen Riegel vor (Urteil vom 21. 8. 1997; Az: 12 RK 44/96). ( Quelle: Welt 1998)
  10. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig können Mieter von Wohnungen des gehobenen und des Luxusstandards ihre Miete mindern, wenn Graffitis nicht entfernt werden (Az.: 49 C 5267/00). ( Quelle: Abendblatt vom 12.09.2004)