Beamtenrecht

  1. Bundesinnenminister Otto Schily und die Vorsitzenden von Beamtenbund (DBB) und Gewerkschaft Verdi haben sich auf ein neues Beamtenrecht mit flexibleren Aufstiegswegen und leistungsgerechter Bezahlung geeinigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.10.2004)
  2. Inzwischen haben die Kinder der ersten Immigration ihre akademischen Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen und wollen nun in den oberen, in den auch durch das Beamtenrecht privilegierten Sektoren unseres Arbeitsmarktes teilnehmen. ( Quelle: Die Zeit (44/2003))
  3. Die CDU hatte dagegen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken, da nach dem Beamtenrecht nicht nur das Leistungsprinzip gelten könne. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Denn laut Beamtenrecht wird jeder Polizist entlassen, der zu mehr als elf Monaten Haft verurteilt wird, egal, ob mit oder ohne Bewährung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.07.2003)
  5. Aus gegebenem Anlaß erörtert Schachten (115) die im Schnittpunkt von Staatskirchenrecht, Beamtenrecht und auch Wissenschaftsrecht gelegene Problematik des konfessionell gebundenen Staatsamtes katholischer Universitätstheologen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Von eher legerem Naturell sollte er sein, sportiv und intelligent und in einem vom Beamtenrecht gerade noch gedeckten Maße unpünktlich. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.05.2003)
  7. Nichts wurde unternommen, um das Beamtenrecht zu reformieren, obwohl es auf der heutigen Basis den Staat eines Tages aufzufressen droht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2001)
  8. Als weitere Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens sieht das Beamtenrecht vor, auf Antrag vorzeitig in Pension zu gehen. ( Quelle: )
  9. Wie im Beamtenrecht, für das Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen will, soll es künftig eine leistungsorientierte Bezahlung und flexiblere Arbeitszeiten geben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.02.2005)
  10. Auf der gewerkschaftspolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes in Bad Kissingen sprach sich der Minister außerdem gegen größere Kompetenzen der Länder im Beamtenrecht aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)