Beamtenrecht

  1. Die Therapie muß aber viel weiter gehen: Arbeitsplatzabbau, Eingriffe in das Beamtenrecht, vor allem Begrenzung der Ruhestandsbezüge. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Seine Aversion gegen die Regelungswut der EU-Zentrale verbindet er mit einem Bekenntnis zum Berufsbeamtentum: "Ich möchte nicht, daß Brüssel das deutsche Beamtenrecht mit einem Federstrich außer Kraft setzt." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der Beamtenbund und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatten sich im Oktober auf weitreichende Reformen im Beamtenrecht geeinigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.11.2004)
  4. Wenn Informationen über einen Beamten heimlich gesammelt und Schritte gegen ihn geplant würden, ohne dass dieser angehört werde, sei dies zudem ein "grober und menschenrechtswidriger Verstoß" gegen das Beamtenrecht. ( Quelle: Neues Deutschland vom 02.05.2003)
  5. Union und SPD haben sich nach dpa-Informationen darauf verständigt, keine spezielle Privilegierung der so genannten Homo-Ehe im Erb-, Steuer- und Beamtenrecht vorzunehmen. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 12.11.2005)
  6. Wie wär's stattdessen mit: Unrechtsbewusstsein, Gesetzestreue, Loyalität zum Gemeinwesen, Grundkenntnisse in Beamtenrecht, soziale Kompetenz, Charakterfestigkeit; mehr Geist als Klappe wäre auch nicht schlecht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2004)
  7. Beamtenrecht: Die Vertreter der Länder und des Bundestages sind sich weitgehend einig darin, dass die Angelegenheiten der Landesbeamten künftig zu einem großen Teil von den Ländern selbst geregelt werden sollen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 15.10.2004)
  8. Das Gesetz enthalte keine konkreten Beträge, sondern nur noch Prozentsätze und unverständliche Versatzstücke aus dem Beamtenrecht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Gewiß, Finanznot, frühere Planungsfehler und das selten angewandte Beamtenrecht machen diese Lehrerrotation nötig. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  10. Denk möchte als Lehrer seinen Schülern die neuen Regeln nicht beibringen - dies betrifft das Beamtenrecht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)