Beitragsbemessungsgrenze

  1. Obwohl Werner P. mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist er freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit durchschnittlichem Beitragssatz versichert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.12.2003)
  2. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 5.200 Euro monatlich auf 5.250 Euro in den alten Bundesländern. ( Quelle: Handelsblatt vom 21.12.2005)
  3. Wer über 55 Jahre alt ist, soll auch dann nicht mehr in die gesetzlichen Krankenkassen zurückwechseln können, wenn sein Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze (West: 6375 Mark/Monat, Ost: 5400 Mark/ Monat) absinkt. ( Quelle: BILD 1999)
  4. Die Anhebung des Rentenbeitrags wie der Beitragsbemessungsgrenze ist eine der "Stellschrauben", um Einnahmen und Ausgaben wieder in die Balance zu bringen. ( Quelle: )
  5. Der Höchstsatz im Rahmen der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 3525 Euro liegt bei rund 241 Euro, für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. ( Quelle: Die Welt vom 14.02.2005)
  6. Nach den Plänen der Koalition steigt die Beitragsbemessungsgrenze, also der Teil des Einkommens, aus dem Beiträge zu zahlen sind, von 4500 auf 5000 Euro brutto im Westen und von 3750 auf 4170 im Osten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.10.2002)
  7. Dieser Satz wird jährlich um einen halben Prozentpunkt erhöht, bis nach fünf Jahren 2,5 Prozent des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze erreicht sind. ( Quelle: Die Zeit (25/1999))
  8. Es sei nicht möglich, die Beitragsbemessungsgrenze 'über den Daumen zu peilen' und nach oben aufzurunden, sagte die FDP-Abgeordnete und Sozialexpertin Gisela Babel der SZ. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Freiwillig versicherte Rentner werden dem Grundsatz der Gleichstellung zuwiderlaufend nicht nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse belastet, sondern auch für Pensionszahlungen zur Kasse gebeten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.02.2002)
  10. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sei keine Lösung zur Stabilisierung des Rentensatzes. ( Quelle: ZDF Heute vom 28.10.2002)