Neben der Anhebung des Beitragssatzes plant die Koalition auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Rentenbeiträge abgeführt werden müssen - von derzeit noch 4500 auf dann 5100 Euro.
( Quelle: ZDF Heute vom 23.10.2002)
Dieser Betrag entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und steigt daher von Jahr zu Jahr.
( Quelle: Die Welt Online vom 18.10.2004)
Caritas-Chef Neher plädierte dafür, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen - von 3525 auf 5100 Euro.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.08.2005)
Nach derzeitigen Plänen beträgt die maximale Zusatzbelastung 828 Euro pro Jahr und Versichertem - unter der Voraussetzung, dass die Politik nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung-Beiträge berücksichtigt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2003)
Wer darüber liegt, bezahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3485 Euro 109 Euro und wird gegenüber heute entlastet.
( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)
Maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit also 2160 Euro, können auf diese Weise jährlich für die Altersvorsorge zurückgelegt werden.
( Quelle: Die Zeit (23/2002))
Die einen wollen Gutverdiener deutlich stärker belasten und die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3487,50 Euro im Monat merklich anheben, die anderen diese Grenze beim aktuellen Niveau belassen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.10.2004)
Er stellte allerdings klar, dass nicht an eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gedacht ist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.10.2005)