Beitragsbemessungsgrenze

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  1. Neben der Anhebung des Beitragssatzes plant die Koalition auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Rentenbeiträge abgeführt werden müssen - von derzeit noch 4500 auf dann 5100 Euro. ( Quelle: ZDF Heute vom 23.10.2002)
  2. Dieser Betrag entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und steigt daher von Jahr zu Jahr. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.10.2004)
  3. Caritas-Chef Neher plädierte dafür, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen - von 3525 auf 5100 Euro. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.08.2005)
  4. Nach derzeitigen Plänen beträgt die maximale Zusatzbelastung 828 Euro pro Jahr und Versichertem - unter der Voraussetzung, dass die Politik nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung-Beiträge berücksichtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2003)
  5. Wer darüber liegt, bezahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3485 Euro 109 Euro und wird gegenüber heute entlastet. ( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)
  6. Maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit also 2160 Euro, können auf diese Weise jährlich für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. ( Quelle: Die Zeit (23/2002))
  7. Die einen wollen Gutverdiener deutlich stärker belasten und die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3487,50 Euro im Monat merklich anheben, die anderen diese Grenze beim aktuellen Niveau belassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.10.2004)
  8. Er stellte allerdings klar, dass nicht an eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gedacht ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.10.2005)
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