Beitragsbemessungsgrenze

  1. Die Finanzierung erfolgt, in dem jede und jeder auf alle Einkünfte unabhängig von Höhe oder Einkunftsart den gleichen prozentualen Beitrag leistet, unter Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.08.2003)
  2. Für Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, steigt der Beitrag also nicht mehr. ( Quelle: Sat1 vom 31.12.2005)
  3. Steigen werden zu Jahresbeginn auch die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. ( Quelle: Abendblatt vom 28.11.2004)
  4. Besserverdienende werden zusätzlich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Kasse gebeten. ( Quelle: Die Zeit (48/2002))
  5. Nur vergleichsweise geringfügig gestiegen - von 3 375 auf 3 450 Euro - ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2003)
  6. Zur Stabilisierung der Rentenkasse hat sich die rot-grüne Koalition neben einer Beitragserhöhung auch auf die Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze auf 5100 Euro (Ost: 4250 Euro) und ein Absenken der eisernen Finanzreserve verständigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.11.2002)
  7. Das heißt, die maximalen Sparbeträge pro Jahr entsprechen jeweils ein bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. ( Quelle: ZDF Heute vom 10.03.2004)
  8. Dabei werden die Ausweitung des Versichertenkreises, eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage die Probleme in der Krankenversicherung nicht lösen. ( Quelle: Die Welt Online vom 21.05.2004)
  9. Bei der soll die Beitragsbemessungsgrenze hochgesetzt werden. ( Quelle: Die Welt vom 01.08.2005)
  10. Betroffen sind Pflichtversicherte, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 6375 (Ost: 5400) Mark/Monat liegt. ( Quelle: BILD 1999)