Betriebszugehörigkeit

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  1. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt das Gehalt steil an, so daß ein Firmenwechsel für den Arbeitnehmer mit einem kräftigen Abwärtsrutsch auf der Lohnskala verbunden wäre. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Für eine fristlose Kündigung reiche das jedoch nicht, weil sich der Arbeitnehmer in rund 27 Jahren Betriebszugehörigkeit zuvor als tadellos arbeitender und höflicher Mitarbeiter bewährt habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Entscheidend sind dabei in der Praxis vor allem drei Kriterien: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflichten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2003)
  4. Bei der ordentlichen Kündigung müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fristen einhalten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  5. Vor dem Rausschmiß schützen danach nicht einmal dreißig Jahre Betriebszugehörigkeit, auch einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  6. Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die bei einer Betriebsverkleinerung entlassen werden, sollen dann ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Der geradlinige Aufstieg, die langjährige Betriebszugehörigkeit werden noch immer hochdekoriert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Bei Arbeitnehmern ab 50 Jahren und mindestens 15jähriger Betriebszugehörigkeit bleiben 20000 Mark (früher 30000 Mark) steuerfrei. ( Quelle: Die Zeit (13/1999))
  9. In dem Bremer Maschinenbaubetrieb herrscht ein Ausnahmeklima in der Unternehmenslandschaft: Nicht nur auf Rendite wird am Arsterdamm gesetzt, sondern auch auf Mitarbeiterführung und Betriebszugehörigkeit geachtet. ( Quelle: DIE WELT 2000)
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