Bruttoeinkommen

  1. Eine Angestellte im öffentlichen Dienst verdient mit 31 Jahren 1924 Euro und liegt damit über dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von jungen Frauen zwischen 25 und 35 Jahren von 1681 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.08.2005)
  2. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1200 Euro monatlich und mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1500 Euro monatlich. ( Quelle: Spiegel Online vom 16.04.2005)
  3. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1200 Euro monatlich und mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1500 Euro monatlich. ( Quelle: Spiegel Online vom 16.04.2005)
  4. Mehreinnahmen könnten die gesetzlichen Kassen demnach erzielen, wenn Obergrenze von maximal 6525 Mark Bruttoeinkommen monatlich zum Bemessen der Kassenbeiträge angehoben würden. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Das steht so in den Zeitungen und ist statistisch nachweisbar: Man addiere Investitionen, Produktivität, Bruttoeinkommen, werfe einen Blick ins Stadtsäckel und teile das ganze durch den Eindruck, den eine sonnenbeschienene Maximilianstraße macht. ( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)
  6. Doch die effektiven Bruttoeinkommen stagnierten mit einem Zuwachs von nur 0,1 Prozent, sagte gestern Reinhard Bispinck, Tarifexperte der gewerkschaftsnahen Hans Böckler Stiftung. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.02.2005)
  7. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der Freibetrag zehn Prozent. ( Quelle: Tagesschau vom 26.06.2005)
  8. Angesichts einer Kohlesubvention von 100 000 Mark pro Beschäftigten, bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 60 000 Mark, gibt es einen enormen Spielraum für Arbeitsplätze in Energietechnologien des 21. Jahrhunderts. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  9. Während 1980 die Bruttoeinkommen je Arbeitnehmer der fünf erstplazierten Kreise den entsprechenden Pro-Kopf-Wert der fünf letztplazierten Kreise um rund 35 Prozent übertrafen, betrug dieser Vorsprung 1992 fast 41 Prozent. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Bislang gilt in der Pflegeversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 1,7 Prozent der Bruttoeinkommen für alle Kassen. ( Quelle: Die Zeit (27/2001))