Kl.

  1. Der Prospekt der Bekl. zu 1 für das von ihr beworbene System "p." stimmt in Konstruktionshinweisen, Maßangaben und Systemskizzen mit der Prospektwerbung der Kl. überein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die weiteren Schäden führt der Kl. selbst auf Wassereindringen durch die ersten Risse und Eisbildungen zurück. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der einzige Zweck der Reise bestand für die Kl. in dem Erwerb des Führerscheins, so daß demgegenüber etwaige teilweise mangelfrei erbrachte andere Leistungen (Unterkunft) in den Hintergrund treten und ohne nennenwertes Eigengewicht bleiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Im September 1987 wurde das Kind dem Kl. vorgestellt, der zu einer Tonsillektomie und einer Adenotomie riet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Der gleich danach eintreffende Oberarzt intubierte den Kl. und ließ ihn später in die Universitätskinderklinik verlegen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die Kl. begehrt die Rückübertragung eines Grundstücks. Der Bekl. lehnte den Restutionsantrag als verspätet ab. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Der Kl. trat im April 1970 bei der Bekl. als Werker ein und wurde als Hilfsdreher beschäftigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. II. Auf § 2314 BGB können die Kl. zu 2 und 3 sich wegen der Auskunft über die A-Aktien schon deshalb nicht stützen, weil diese Vorschrift nur pflichtteilsberechtigte Nichterben betrifft und also den Kl. nicht zugute kommen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. II. Auf § 2314 BGB können die Kl. zu 2 und 3 sich wegen der Auskunft über die A-Aktien schon deshalb nicht stützen, weil diese Vorschrift nur pflichtteilsberechtigte Nichterben betrifft und also den Kl. nicht zugute kommen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Es treffe nicht zu, daß nach der Entlassung des Kl. Stundenaushilfskräfte eingesetzt worden seien, die die Arbeit des Kl. verrichtet hätten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)