Menschenrechtskonvention

  1. Ein Psychoblocker - so heißt es in der Menschenrechtskonvention des Europäischen Parlaments -, dessen Auswirkungen "mit hirnchirurgischen Eingriffen gleichzusetzen" sind. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Die Menschenrechtskonvention des Europarats von 1950 hat auf dem gesamten Kontinent enorme Bindewirkung entfaltet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.05.2005)
  3. Ob mit der Neuansetzung am lichten Donnerstagnachmittag gegen die Genfer Menschenrechtskonvention verstoßen wurde, ist noch zu klären. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.11.2001)
  4. Angesichts der Großzeremonie auf dem Petersplatz gingen die Sorgen der Festgäste um den zum Schutz der Menschenrechtskonvention geschaffenen Gerichtshof fast unter. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Dies sei jedoch kein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern durch Artikel 2 der Konvention gedeckt, der Gewaltanwendung zulässt, um einen anderen Menschen gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 24.02.2004)
  6. Alle EU-Mitglieder hätten jedoch Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Anti-Folter-Konvention. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2005)
  7. Nach Auffassung der Kleinen Kammer des Straßburger Gerichts hat die deutsche Rechtsprechung bislang die Pressefreiheit auf Kosten des Privatlebens bevorzugt und damit gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. ( Quelle: Abendblatt vom 26.06.2004)
  8. Zu Recht gehen daher verschiedene Entwürfe zu einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Vorschläge aus dem Europäischen Parlament von neben Individualrechten bestehenden Volksgruppenrechten aus. ( Quelle: FAZ 1994)
  9. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Europarat einen seit 50 Jahren weltweit einzigartigen und gut funktionierenden Schutzmechanismus geschaffen, der Menschenrechte und Menschenwürde staatlichen Autoritäten gegenüber verteidigt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Das Oberverwaltungsgericht sieht aber grundsätzlichen Klärungsbedarf, ob die Menschenrechtskonvention für das Verbot einer Abschiebung in die Türkei herangezogen werden kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.12.2003)