Mietspiegel

  1. Bisher war es stets so, daß Haus- und Grundbesitzer- sowie Mieterverein zum Jahresende rechtzeitig den neuen Hanauer Mietspiegel für ein oder zwei Folgejahre vorlegten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Der Mietspiegel ist bei den Haus- und Grundbesitzerverbänden, Mietervereinen und bei den Gemeinden erhältlich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2003)
  3. Der Vermieter kann sich zur Not auch auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde berufen, soweit der vergleichbar ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2003)
  4. Dort bekommen Sie in der Regel auch den neuesten Mietspiegel (im Moment gibt es in Berlin zwei Ausgaben die 1997 erstmals für die östlichen Bezirke herausgegebene und die gerade aktualisierte für die westlichen Bezirke). ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Es sei nun dringend notwendig, eine für alle Betroffenen geltende Rechtsgrundlage zu schaffen, wie Mietspiegel zu erstellen seien. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Die Mieten sollen überall dort angehoben werden, wo dies nach dem aktuellen Mietspiegel möglich ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.11.2004)
  7. Gibt es bis dahin keinen Mietspiegel, könnten die Preise freigewordener Wohnungen bei einer erneuten Vermietung nach oben schnellen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Bei der Miete gilt jedoch: Sie darf 20 Prozent der Vergleichsmiete nach Mietspiegel nicht überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Grundsätzlich muss man betonen, dass Städte nicht verpflichtet sind, überhaupt einen Mietspiegel zu erstellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.03.2003)
  10. Aufgestellt werden Mietspiegel von den Gemeinden, oft zusammen mit örtlichen Mietersowie Haus- und Grundeigentümervereinen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.01.2005)