ff

  1. Seit den beiden maßgebenden Editionen ("Sämtliche Werke", herausgegeben von Waldemar Oehlke 1920 ff. , "Werke und Briefe", herausgegeben von Gustav Konrad 1959 ff. ) sind außerdem viele Dokumente neu entdeckt oder neu bewertet worden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Hrsg. unter der Leitung von Walter Morgen- thaler im Auftrag der Stiftung Historisch- Kritische Gottfried-Keller-Ausgabe; Stroemfeld Verlag, Basel/Frankfurt a. M.; Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1998 ff. ( Quelle: Die Zeit (03/2002))
  3. Soeben hatten sie, in den Jahren '67 ff., weitere Reste der bereits schwachatmigen und gesichtslosen Gesellschaft ihres Landes weggetreten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2002)
  4. Besonders erfolgreich war in diesem Rahmen ein Verbundprojekt zur Umsetzung der DIN/ISO 9000 ff., das auf großes, branchenübergreifendes Interesse (790 beteiligte Partner) stieß. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  5. Bereits 1953 hat der BGH (GSZ 9, 179 ff., 186) vor dem Hintergrund der rechtsgeschichtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Das Kindergeld steht daher im Innenverhältnis beiden Elternteilen je zur Hälfte zu und ist dementsprechend auszugleichen (BGHZ 70, 151 (154 ff.) = NJW 1978, 753 = LM BundeskindergeldG Nr. 2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Sie beinhaltet die Schaffung einer Aufsichtsorganisation und den Erlaß allgemeiner Aufsichtsanordnungen (vgl. Thume, Die Haftung des Spediteurs für Kardinalfehler und grobe Organisationsmängel, abgedr. in TransportR 1991, 209 ff. (211)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Das Kernstück eines jeden Leistungsplans besteht darin, den Steigerungsbetrag Rentensatz pro Dienstjahr festzulegen (Überblick bei Trevisany, aaO., S. 131, 137 ff.). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Materielles Recht, dessen Milderung bei § 2 III StGB beachtet wird, ist auch das Rechtsanwendungsrecht der §§ 3 ff. StGB (26). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Stimmt nicht: Für schadhafte Handys haftet der Verkäufer ein halbes Jahr (Gewährleistungspflicht nach § ff. 459 BGB). ( Quelle: BILD 2000)