ff

  1. Das wirkt sich auf das durch den Beratungsvertrag begründete Dauerschuldverhältnis aus; dieses ist ohne Inhalt und damit ohne Wirkung, solange das Aufsichtsratsmandat besteht (ähnlich Mertens, FS Steindorff, S. 182 ff.). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Lücke auf dem Gebiet des Hamburger Rechts der Sachen im Anstalts- und Verwaltungsgebrauch läßt sich nicht durch eine Gesamtrechtsanalogie schließen (vgl. dazu Larenz, S. 368 ff.). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die von Ohl (GRUR 1976, 557 ff.) und zum Teil auch schon von Schweikhardt (MittdtPatA 1969, 84 ff.) für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Indizien haben demgegenüber kein durchschlagendes Gewicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die von Ohl (GRUR 1976, 557 ff.) und zum Teil auch schon von Schweikhardt (MittdtPatA 1969, 84 ff.) für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Indizien haben demgegenüber kein durchschlagendes Gewicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Der Gesetzgeber ist um so freier, je mehr die Einschränkung sich auf dem Gebiet der bloßen Berufsausübung bewegt, und er ist um so stärker dem Eingriffsverbot unterworfen, je mehr es sich um die freie Berufswahl handelt (BVerfGE 7, 377 (405 ff.)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. ArbG Karlsruhe Truppenvertrag Art. 44; Überleitungsvertrag Art. 2; ArbGG §§ 2 ff. Die Arbeitsgerichte können im Zusammenhang mit Gehaltsklagen Schadenersatzansprüche der alliierten Streitkräfte gegenüber deutschen Arbeitnehmern nachprüfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Das Gespür des Autors für die Probleme der praktischen Rechtsanwendung zeigt sich hier etwa bei der Behandlung der Verjährung als Rechtsfrage, die außerhalb des Geltungsanspruchs der Konvention liegt (Art. 4 CISG; S. 60 ff.). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Bei der konkreten Fragestellung, ob kirchliche Beamte den Bestechungstatbeständen der §§ 331 ff. StGB unterfallen, wäre überdies dem durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgut besondere Beachtung zu schenken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. In seiner Verfügungsbefugnis wird der Schuldner nur beschränkt, wenn das Gericht dies im Wege eines speziellen oder allgemeinen Veräußerungsverbots (§§ 58 ff VglO) anordnet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Auch alle anderen Passivgeschäfte lassen sich in ECU abwickeln (§ 2 ff. SpkVO). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)