So zeigt Pollack beispielsweise (Seiten 209 ff. und 243 ff.), daß die verschiedenen marginalen Handlungslinien erst durch interaktive Ereignisse Relevanz gewannen.
( Quelle: Junge Welt 1999)
So zeigt Pollack beispielsweise (Seiten 209 ff. und 243 ff.), daß die verschiedenen marginalen Handlungslinien erst durch interaktive Ereignisse Relevanz gewannen.
( Quelle: Junge Welt 1999)
So hat er bei der Beantwortung der Frage nach der Verjährung eines fortgesetzten Presseinhaltsdelikts angenommen, daß die kurze presserechtliche Verjährung für jeden Teilakt der Gesamttat gesondert laufe (BGHSt 27, 18 (20 ff.) = NJW 1977, 305).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Tag der offenen Tür mit Probestunden und Vortrag FRANKFURT A. M. (ff).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.06.2002)
Sie können unter anderem die in §§ 73 ff. UrhG gewährten Verbotsrechte geltend machen und sind damit unabhängig vom Ort der Darbietung gegen eine Verletzung ihrer Rechte in Deutschland stets geschützt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Vergleich zur Deutschen Bundesbank (§§ 19 ff. BBankG) ist daher der Geschäftskreis der Staatsbank der DDR nach wie vor im Rahmen des Spezialbankprinzips (6) (vgl. § 2 II Staatsbankgesetz) uneingeschränkt jedoch auf Geschäftsbanken übertragbar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der 3. Abschnitt ist dem Landfrachtgeschäft der §§ 425 ff. HGB gewidmet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In Paragraph fünf der Ausführungsverordnung des 1935 verabschiedeten Gesetzes heißt es: "Juden wird die Erlaubnis (zur Rechtsberatung) nicht erteilt" (Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Teil 1, S. 1478 ff).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)