namentlich

  1. Es ist der jüdische Gott des Alten Testaments, den Vattimo namentlich bei Emmanuel Lévinas und Jacques Derrida ausmacht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.07.2004)
  2. Für sie ist die Nationalbank ein 'Jobkiller': Der zu hohe Franken könne bis zu 40 000 Arbeitsplätze vernichten, namentlich in der Exportindustrie. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Dies dürfte nicht nur die Bereitschaft steigern, mit ihr zusammenzuarbeiten, sondern würde es auch Saddam schwerer machen, seine Machtposition im irakischen Volk durch die Instrumentalisierung der UNO - und namentlich des "Buhmanns" USA - zu festigen. ( Quelle: Welt 1997)
  4. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts richteten sich gegen fünf namentlich bekannte Personen nahöstlicher Herkunft. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.03.2003)
  5. Mit seinen Bekenntnissen zu traditionellen Hauptzielen der Weltbank - namentlich zum "Kampf gegen die Armut" - habe er bereits einen Großteil der Kritiker überzeugt, heißt es in Washington. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)
  6. Diana erwähnte Dodi nicht namentlich, doch offensichtlich meint sie auch ihn, wenn sie schreibt: "Ich glaube, daß Eure Familie etwas ganz Besonderes ist." ( Quelle: BILD 1998)
  7. Für den Fall, daß die Richter es für erwiesen halten, daß führende iranische Politiker Drahtzieher des Mordkomplotts waren und diese namentlich genannt werden, wird mit sofortigen Gegenmaßnahmen gerechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienlich sind, namentlich Erdgashandel zu betreiben, oder die als im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschaft liegend erachtet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Rund 1600 Werke entstanden zwischen 1940 und 1945 im Lager. 140 Arbeiten von 30 namentlich bekannten und acht unbekannten Häftlingen sind nun im Centrum Judaicum vertreten. ( Quelle: Die Welt vom 25.05.2005)
  10. Der stellvertretende US-Verteidigungsminister Paul Wolfowitz muss nun entscheiden, ob die Beweislage gegen die namentlich nicht genannten Beschuldigten, die im Zuge des Afghanistan-Feldzugs festgenommen wurden, für ein Verfahren ausreicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.07.2003)